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Historisches zur Prostitution
Soweit die heutige Wissenschaft die Entwicklung des Menschen zurückverfolgen kann, hat es auch bestimmte Formen der Prostitution gegeben. Interessant ist, wie sich in den verschiedenen Kulturen und in verschiedenen Zeitepochen die Einstellung zur Prostitution veränderte und sich oft stark unterschied.
Altertum
In Babylon, dem Land zwischen Euphrat und Tigris, dem heutigen Syrien, existierte bereits vor über 3 000 Jahren die so genannte Tempelprostitutíon. In den Tempeln wurden, vor allem von Priesterinnen, sexuelle Handlungen gegen Geld bzw. Geschenke vollzogen. Der griechische Geschichtsschreiber Herodot (484 v. Chr. - 424 v.Chr.) berichtete sehr viel später -was aber nicht beweisbar ist -, dass sogar jede Frau einmal im Leben in einem Tempel ihre Liebesdienste gegen Entgelt anzubieten hatte. Die Blütezeit des Babylonischen Reiches lag unter Hammurabi (1793 v. Chr. - 1750 v. Chr.), Nebukadnezar I (König von 1125 v. Chr. bis 1104 v. Chr.) sowie unter Nebukadnezar II ( König von 605 v. Chr. bis 562 v. Chr.). Im Altertum, z.B. zur Zeit Alexanders des Großen (356 v. Chr. - 323 v. Chr, gab es zahlreiche Prostituierte, die mit den Heeren umher zogen.
Das älteste offizielle Bordell, das nach überlieferten Quellen im alten Griechenland errichtet wurde, soll Mitte des 6. Jahrhunderts v. Chr. einen weit über die Grenzen Griechenlands reichenden Ruf besessen haben. In Pompeji, das im Jahre 79 n. Chr. bei einem Ausbruch des Vesuvs verschüttet wurde, sind bis heute die Überreste eines Bordells erhalten.
Mittelalter
In Japan blühte eine sehr verfeinerte Art der Prostitution, in Form der Geishas. Dabei kam es jedoch nicht zum Geschlechtsverkehr. Im abendländischen Kulturkreis wurden Mitte des 12. Jahrhunderts Bordelle erstmals urkundlich erwähnt. Zweihundert Jahre später dankte z.B. Kaiser Sigismund (1368-1437), anlässlich des Konzils von Konstanz, der Stadt für die Bereitstellung von Prostituierten. Das Konzil von Konstanz fand 1414 - 1418 statt und ging vor allem dadurch in die Geschichte ein, dass Sigismund den tschechischen Reformator Jan Hus entgegen der Zusage auf freies Geleit verhaften und 1415 als Ketzer verbrennen ließ.
Neuzeit
In Berthold Brechts (1898-1956) Drama "Mutter Courage und ihre Kinder" wird von mit dem Heer ziehenden Prostituierten - in diesem Fall im Dreißigjährigen Krieg - berichtet. In Paris soll es Mitte des 19. Jahrhunderts über 120 000 Frauen und Mädchen gegeben haben, die sich gelegentlich oder ständig für Geld Männern zur Verfügung stellten. Trotz ständiger Versuche von Kirchen, Organisationen, Behörden oder der Justiz die Prostitution zu verbieten oder zumindest zu kontrollieren, hat sie sich stets diesem Zugriff zu entziehen verstanden. Oft werden Prostituierte im Auftrag staatlicher oder auch privater Organisatoren dazu benutzt, an Informationen über Menschen aus Politik, Wirtschaft oder anderen geschäftlichen Gruppen zu gelangen. Im Dritten Reich war z.B. aus diesem Grund ein bekanntes Berliner Hotel von oben bis unten mit Abhöreinrichtungen ausgestattet.
Ein wenig Statistik
Die Zahlenangaben über Prostitution beruhen auf Schätzungen und auf Grund der Hochrechnung von repräsentativ Befragten. Aus diesem Grund sind die Zahlen erheblichen Unsicherheiten unterworfen, außerdem ist die Grenze zwischen echter Prostitution und Menschen, die hin und wieder für Sex geldliche oder andere Vorteile erhalten, schwer zu ziehen. Dennoch einige Zahlen als Anhaltspunkt:Anzahl und Herkunft: Immer mehr der in Deutschland arbeitenden Prostituierten kommen aus Ländern des ehemaligen Ostblocks, meist unter falschen Voraussetzungen und oft unter brutaler Gewaltanwendung. Es gibt in Deutschland mittlerweile ca. 400.000 berufsmäßige Prostituierte, die noch durch Gelegenheitsprostituierte ergänzt werden. Umsatz: Allein in der Bundesrepublik Deutschland wird der jährliche Umsatz mit der Prostitution auf über 10 Milliarden Mark geschätzt. Der Gesamtumsatz der Sexindustrie, also der von Prostituierten, sowie Bars, Clubs, Pornofilmen, Pornomagazinen u.s.w. dürfte erheblich höher liegen. Ausübungsort: Etwa 50-60% der Prostituierten bieten ihre Dienste in Bordellen an, ca. 20% auf der Straße und der Rest als Begleithostessen, in Privatwohnungen o.ä. Praktiken: Über 80% der Kunden (Freier) wollen "normalen" Sex, wobei 70% Fellatio erwarten. Immerhin wollen 20% SM-Praktiken und 10% Analverkehr. Die Summe ergibt nicht 100%, da einige Praktiken von den Befragten mehrfach genannt wurden. Kunden: Erstaunlicherweise sind ca. 40% der Freier Männer mit Abitur oder einem Hochschulabschluss. Viele Prominente aus Politik, Sport oder Kunst und Journalismus zählen zu den bevorzugten Kunden. Ermittlungen und Hausdurchsuchungen durch die Berliner Staatsanwaltschaft bei dem Journalisten Michael Friedmann Mitte Juni des Jahres 2003 machte diese Tatsache auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.
Rechtliche Aspekte
Durch das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, kurz: Prostituiertengesetz - ProstG, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, hat sich die Rechtsstellung der Prostituierten in Deutschland erheblich verbessert. Diesem Gesetz zufolge sind sie in einer ganzen Reihe von Beziehungen als Angestellte zu betrachten. Sie sind somit unter anderem auch sozial- und krankenversichert. Für den "Arbeitgeber" unterliegt die Beschäftigung von angestellten Prostituierten daher nicht mehr einer Verfolgung nach Paragraph 180a. Der Paragraph 180a ist entsprechend geändert worden. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, dass die Prostituierten selbstbestimmt ihrer Tätigkeit nachgehen und auch aus eigenem Antrieb jederzeit wieder aussteigen können. Eine weitere wichtige Rolle spielt § 181a, der vor allem darin gedacht ist, die Prostituierten vor Ausbeutung und Unterdrückung zu schützen. § 181a Zuhälterei. (1)Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wereine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben, und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen. (2)Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung einer anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen. (3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die im Absatz 1 Nr. 1und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten vornimmt.
Amerika
In fast allen Staaten der USA ist jede Art der Prostitution streng verboten. Um die Prostitution wirksam bekämpfen zu können, hat z.B. die Stadt San Franzisko verdeckte Ermittlerinnen eingesetzt. Diese Polizistinnen geben sich in entsprechendem Outfit auf der Straße als Prostituierte aus, um Freier auf frischer Tat ertappen zu können. Die ertappten Täter können gegen eine Gebühr von ca. 500 Dollar an einem Umerziehungsprogramm teilnehmen. Auf diese Weise können sie einer Gerichtsverhandlung mit Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis entgehen. Bei diesen Kursen treten vor allem Psychologen, Psychiater sowie Geistliche auf, die den Männern klar machen, dass sie sexkrank und daher behandlungsbedürftig sind und sie sich ihrer Schuld bewusst werden müssen.
Schweden
Eine Besonderheit in Europa bildet Schweden. Auf Druck und Initiative besonders von sozialdemokratischen Ministerinnen ist die Prostitution in Schweden verboten. Strafbar machen sich jedoch nicht die Prostituierten, sondern ihre Freier, die mit teilweise erheblichen Strafen zu rechnen haben. |
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